Gefragt. Geantwortet.
Einfach PLZ und Verbrauch im Tarifrechner angeben, Produkt bestätigen und die Onlineanmeldung abschicken. Den Rest übernehmen wir für Sie.
Neben den üblichen persönlichen Daten (Name, Anschrift etc.), benötigen Sie unbedingt Ihre Zählernummer und den Namen des aktuellen Stromversorgers.
Zum Juni 2025 haben sich die Prozesse zum sogenannten Lieferantenwechsel geändert, und zwar bundesweit bei allen Energieversorgern. Diese Regeln beeinflussen auch die Fristen für Meldungen von Ein- und Auszügen. Die wichtigste Änderung ist, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nun nicht mehr möglich sind.
Bisher konnten Sie einen Vertrag rückwirkend anmelden oder übernehmen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Sie müssen Ihren neuen Vertrag für Strom und Gas rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen. Teilen Sie dem dem neuen Anbieter mindestens 14 Tage vorher mit, wann Sie ein- oder ausziehen. Wenn Sie vergessen, Ihren Umzug oder Auszug rechtzeitig zu melden, könnten Sie weiterhin für die Kosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein. Auch dann, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Die Laufzeiten Ihrer Verträge und Fristen für Kündigungen bleiben gleich.
Das ist kein Problem. Sie zahlen genau die Menge, die Sie auch verbrauchen.
Sie erhalten automatisch eine neue Preisgarantie für die Dauer der neuen Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
Mit Ihren persönlichen Login-Daten erhalten Sie den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenkonto. Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren, Abschläge verändern oder Ihre Rechnung einsehen.
Wir senden ihnen nach der Onlineanmeldung die LOGIN-Daten per E-Mail zu. Das Initialpasswort aus dem Anschreiben muss bei der ersten Eingabe gegen ein Wunschpasswort für zukünftige Anmeldungen abgeändert werden. So können wir Ihre Daten gegen Missbrauch schützen.
Die erste Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie nach 12 Monaten. Sollten Sie innerhalb dieser 12 Monate umgezogen sein, erhalten Sie umgehend eine Schlussrechnung.
Die monatliche Abschlagszahlung wird automatisch zum 15. abgebucht.
Mit Ihre Zählerstandsmeldung können wir den exakten Energieverbrauch bestimmen. Diesen Wert benötigen wir, um Ihnen ein Mal im Versorgungsjahr die Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) bzw. die Schlussrechnung zu erstellen.
Sollten Sie uns keinen Wert mitteilen, wird von unserem Abrechnungssystem ein Schätzwert ermittelt, der verschiedene Merkmale wie Vorverbräuche, Durchschnittswerte nach Monat, etc. zu Grunde legt.
Bei Ihrer Anmeldung benötigen wir keine Zählerstandsangabe von Ihnen. Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, uns Ihren Einzugszählerstand im Rahmen des Anmeldeprozesses mitzuteilen. Unser System verarbeitet diese Mitteilung dann automatisch.
Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf lediglich der Textform (z. B. E-Mail).
Nein, gesonderte Tarife für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen bieten wir nicht an.